Nachdem die 38-Stunden Woche im Parlament nur knapp abgewehrt wurde, hat der Kanton Basel-Stadt im März sein Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» lanciert und im Juni die ersten Quick Wins präsentiert. Wir anerkennen, dass der Staat ein guter Arbeitgeber sein möchte – doch leider geht nicht nur bei diesem Thema vergessen, dass der Staat sich durch Steuergelder finanziert. Steuergelder, die Unternehmen bezahlen und Arbeitnehmende, welche das Geld grössenteils durch ihre Arbeit in der Privatwirtschaft verdienen. Staatliche Betriebe verfügen dadurch oft über finanzielle Mittel und Ressourcen, die dem Privatsektor nicht zur Verfügung stehen, was zu unfairem Wettbewerb führt und kleine und mittlere Unternehmen gefährdet. Es ist wichtig, dass der Staat die Rahmenbedingungen schafft, unter denen private Unternehmen florieren können, anstatt selbst zum harten Wettbewerber am Arbeitsmarkt zu werden. Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert deshalb folgendes:
Sicherstellung der Wettbewerbsneutralität staatsnaher Unternehmen, um Chancengleichheit im Markt zu gewährleisten und den fairen Wettbewerb mit privaten Anbietern zu fördern.
Dienstleistungen des Kantons sollen nur ergänzend zur Privatwirtschaft erfolgen. Wir fordern, dass der Kanton klare Richtlinien für das Wettbewerbsverhalten seiner Beteiligungen festlegt. Daraus sollen konkrete Massnahmen abgeleitet werden, um die Wettbewerbsneutralität sicherzustellen und zu verhindern, dass staatliche Unternehmen gegenüber privaten Anbietern bevorzugt werden.
Berücksichtigung und Gewichtung struktur- und regionalpolitischer Zuschlagskriterien, um sicherzustellen, dass Steuergelder gezielt in die Regionen fliessen, die sie erwirtschaften.
Der Kanton verfügt im öffentlichen Beschaffungswesen über einen weiten Ermessensspielraum bei der Auswahl und Gewichtung einzelner Zuschlagskriterien. Hierbei sind grundsätzlich alle Zuschlagskriterien zulässig, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand stehen, sachlich gerechtfertigt und inhaltlich bestimmt sind. Wir fordern in dem Zusammenhang, dass der Kanton beim Vergabeentscheid einerseits den Transportweg und andererseits die Ortskenntnis der Unternehmen vermehrt berücksichtigt und gewichtet. Insbesondere beim freihändigen Verfahren soll sichergestellt werden, dass die Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die im Kanton Basel-Stadt ansässig sind. So soll das Steuersubstrat im Kanton gehalten werden.
Konkurrenzierung der Privatwirtschaft bei der Anwerbung und Bindung von qualifizierten Arbeitskräften minimieren, um die Privatwirtschaft zu entlasten.
Der Medianlohn im öffentlichen Sektor liegt im Durchschnitt über dem Medianlohn in der Privatwirtschaft, wobei das Lohndifferenzial bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit niedrigen Löhnen besonders hoch ist. Die Lohndifferenzen zwischen öffentlichem und privatem Sektor wirken sich unmittelbar auf Privatunternehmen aus, da die relativen Gehälter zusammen mit Faktoren wie Arbeitsplatzsicherheit oder Sozialleistungen für die Rekrutierung von Mitarbeitenden entscheidende Punke sind. Für Privatunternehmen erschwert dies die Besetzung offener Stellen. Darüber hinaus üben die hohen und Gehälter im öffentlichen Sektor einen Aufwärtsdruck auf die Gehälter in der Privatwirtschaft aus. Wir fordern daher, dass der Kanton auf Massnahmen verzichtet, die die Vergütungs- und Arbeitsbedingungen zulasten der Privatwirtschaft weiter verbessern oder ausweiten.
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